Rechtschreiben  © Erwin&Norbert S.

Missverständnis

Mit der Vorsilbe „-miss“ wird etwas Verkehrtes, Verfehltes oder Verschiedenartiges zum Ausdruck gebracht. Bei einem Missverständnis liegt also „ein Fehler im Verständnis oder Verstehen“ vor.

Rechtschreibregel I: Die Vorsilbe „Miss-/miss-“ wird mit kurzem Vokal gesprochen und daher immer mit „ss“ geschrieben.  

Rechtschreibregel II: Wörter, die auf „-nis“ enden, sind Nomen und werden daher großgeschrieben.

Wörter mit dem gleichen Rechtschreibproblem heißen: Missbrauch, Misserfolg, Missfallen, Missgeschick, Missvergnügen, Missernte, missdeuten, missmutig, missraten, misstrauen

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